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3 – TOWARDS AN ’EQUI-ECONOMY », I.E. A REGULATED, INCLUSIVE AND ‘GREEN’ MARKET ECONOMY
21 - Errichtung einer ausbalancierten Marktwirtschaft, die von vier Säulen getragen wird: den Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, der lokalen Wirtschaft und den Vereinen
Zu den Unternehmen zählen die großen privaten und staatlichen Unternehmen sowie die mittelgroßen Unternehmen – jeweils einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe – und die kleinen und Kleinstunternehmen, einschließlich der Start-ups.
Der öffentliche Sektor kümmert sich um das Gemeinwohl (Gesundheit, Aus- und Weiterbildung, Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Müllentsorgung, Justiz, Sicherheitsfragen, Außenpolitik, allgemeine Verwaltung etc.). Dazu gehören Krankenhäuser, Schulen, Gerichte, Polizei und Finanzverwaltung
Zur lokalen Wirtschaft gehören die sozialen Einrichtungen, die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe, der wohnortnahe Einzelhandel und die Handwerksbetriebe.
Die Vereine umfassen alle sonstigen gemeinnützigen Institutionen.
22 - Unterstützung der Unternehmen indem 3% des BIP in Forschung und Innovation investiert werden
Um in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Republik das 3%-Ziel zu erreichen, übernimmt die Unionsebene der E.R. zwischen 30% und 50% der Ausgaben, auf die sich die Mitgliedstaaten und/oder die Europäische Union geeinigt haben.
23 - Schaffung eines unabhängigen europäischen Fonds für Standortwechsel von Schlüsselunternehmen
Dieser von den Mitgliedstaaten der E.R. und ihren Regionen gespeiste Fonds soll Anteile an europäischen Schlüsselunternehmen erwerben, um sie so in Europa zu verankern und eine Abwanderung in Drittstaaten zu verhindern. Hiermit sollen wichtige bereits bestehende oder potentiell erfolgreiche Wirtschaftszweige vor der Einflussnahme durch fremde Interessen geschützt werden.
Der Fonds soll auch dazu dienen, abgewanderte Wirtschaftszweige wieder in den europäischen Markt zurück zu verlagern.
24 - Harmonisierung der Grundsätze der Unternehmensführung für Großunternehmen in den Bereichen Gleichberechtigung, Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte
Das angestrebte Ziel ist es, bei der Zusammensetzung der Aufsichtsräte großer Unternehmen Mindestanforderungen zu stellen. Sowohl Frauen als auch bezahlte Arbeitnehmer sollen jeweils mindestens zu 50 % im Aufsichtsrat vertreten sein.
25 - Aufbau eines europäischen Internets als Vorreiter im Online-Bereich
26 - Erweiterung der Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen
Staatliche Beihilfen werden von Mitgliedstaaten oder Regionen an Unternehmen gewährt. Hierfür gelten strenge Maßstäbe, um einer exzessiven Subventionierung einzelner Unternehmen zu Lasten anderer vorzubeugen. Zur Stärkung und Entwicklung der lokalen Wirtschaft sollte dieses Ausnahme-Regel-Verhältnis untersucht und nach Möglichkeit gelockert werden.
27 - Einrichtung eines „Erasmus“-Programmes für Unternehmen
Die E.R. fördert den Austausch und Wissenstransfer zwischen Unternehmen, indem der Zugang zu europäischen Messen für KMU erleichtert wird. Auch für multinationale Unternehmen, die sich aus mehreren Mitgliedstaaten der E.R. zusammensetzen, wird der Zugang zu globalen Messen erleichtert.