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1 - Gründung einer europäischen Krankenversicherung
Es handelt sich um eine europäische Krankenversicherung, die neben den nationalen Krankenkassen bestehen soll. Die Mitgliedschaft ist freiwillig für diejenigen, die dies wünschen (obligatorische Mitgliedschaft nur für europäische Beamte). Die Finanzierung erfolgt aus den Beiträgen der betreffenden Bürger und wird abgesichert durch den Unionshaushalt.
2 - Gründung einer europäischen Arbeitslosenversicherung
Es handelt sich um einen europäischen Arbeitslosenfonds, der neben den nationalen Regelungen zur Arbeitslosigkeit bestehen soll und in dem die Mitgliedschaft freiwillig ist. Die Finanzierung erfolgt aus den Beiträgen der betreffenden Arbeitnehmer und wird durch den Unionshaushalt abgesichert.
3 - Gründung einer europäischen Rentenversicherung
Es handelt sich um einen europäischen Rentenfonds, der neben den nationalen Rentenregelungen bestehen soll und in dem die Mitgliedschaft freiwillig ist. Die Finanzierung erfolgt aus den Beiträgen der betreffenden Arbeitnehmer und wird durch den Unionshaushalt abgesichert.
Einführung eines flexibilisierten Renteneintrittsalters
Nicht jeder möchte bis ins Alter von 65 oder 70 Jahren in Vollzeit arbeiten. Diese Entscheidung hängt stark mit dem Gesundheitszustand jedes Einzelnen und dessen Interesse an der geleisteten Arbeit zusammen. Das von Pace befürwortete europäische Arbeitsorganisations- und Rentenmodell ermöglicht die Wahl degressiver Arbeitszeiten, um den schrittweisen Übergang vom Arbeitsleben in die Rentenphase bestmöglich individuell zu gestalten.
Um der Altersarmut vorzubeugen, wird jedem eine Grundrente als Basis garantiert.
4 - Europäische Musterarbeitsverträge als Vorlage
Hierbei handelt es sich um eine fakultative Vorlage, die eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vorsieht und auf europäischer Ebene in Abstimmung mit Unternehmen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Vertretern der Zivilgesellschaft entwickelt wird.
Als Vorreiter im Arbeitsrecht sollen für LKW-Kraftfahrer einheitliche Regelungen im Bereich der gesamten Europäischen Union umgesetzt werden, da es sich bei dieser Berufsgruppe bereits aus der Natur der Sache heraus um einen europäischen Beruf handelt. Um einen fairen und gesunden Wettbewerb zwischen Unternehmen in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten diese Regelungen einheitliche Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten und Ruhezeiten umfassen sowie einen Mindestlohn festschreiben.
5 - Erweiterter Zuständigkeitsbereich für die zukünftige Europäische Arbeitsagentur
Im Fall des Verstoßes gegen Schutzvorschriften für die Arbeitnehmer soll die Behörde ein unabhängiges Ermittlungsverfahren einleiten und dem zuständigen Richter anzeigen können.
7 - Aufbau einer digitalen Plattform für Stellenangebote und Bewerbungen in allen Mitgliedstaaten
Diese Plattform wird von einem europäischen Startup-Unternehmen erstellt und verwaltet.
8 - Den Zugang für exportierende Unternehmen zum europäischen Markt von der Einhaltung europäischer Umweltstandards abhängig machen, um dadurch einen Beitrag zur Verbesserung der industriellen und landwirtschaftlichen Praktiken in der Welt zu leisten.
9 - Erhöhen des Budgets der Europäischen Umweltagentur
Hierdurch soll die verbesserte Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben ermöglicht werden.
10 - Aufbau einer europäischen Behörde zur Bekämpfung der Umweltkriminalität
Hauptaufgabe dieser europäischen Behörde wird die Bekämpfung von Umweltkriminalität innerhalb der Europäischen Republik sein.
Im Rahmen des Konzepts der friedlichen Diplomatie soll die Behörde Drittstaaten bei der Bekämpfung von Umweltkriminalität unterstützen (z.B. Jagdwilderei).
11 - Unterstützung europaweiter Energienetze, die dem Transport sauberer Energie von Produktions- zu Verbrauchsstandorten gewidmet sind
12 - Beendigung der Unsicherheiten bei der Energiebelieferung
Kostenlose Lieferung von Energie bis zu einer bestimmten Obergrenze, entsprechend dem geschätzten Lebensbedarf einer Person. Oberhalb dieser Grenze wird die Energie kostenpflichtig und mit einer zusätzlichen Abgabe belegt, um dadurch einen verantwortungsbewussten Verbrauch zu fördern.
13 - Die Europäische Republik unterstützt keine Ölgewinnung aus Schiefergas
14 - Schrittweiser Ausstieg aus der Kernenergie in der gesamten Europäischen Republik
15 - Einrichtung eines europäischen farbcodierten Standards zum Sortieren von Abfällen
16 - Schrittweises Verbot der Verwendung von nicht recycelten und nicht recycelbaren Kunststoffverpackungen
17 - Beendigung des Exports europäischer Abfälle in Drittländer
Ausnahmen gelten für von Unternehmen gekaufte Abfälle, die wieder zu Rohstoffen verarbeitet werden sollen.
18 - Förderung eines Gegengewichts zu der Unternehmenslobby umweltmissachtender Unternehmen
Die Europäische Umweltagentur wird NGOs im Umweltbereich unterstützen, sofern sie dies wünschen.
19 - Ausrüstung aller Schiffe mit einem Müllsammelsystem
20 - Unterstützung der Umwandlung der UNEP (United Nations Environment Programme) in eine echte Weltumweltorganisation
Die Wahl für den Sitz dieser Organisation sollte auf eine der im Umweltbereich engagiertesten Hauptstädte Europas fallen.
Eine weitere Maßnahme: Siehe den Vorschlag einer „grünen“ Steuer auf Flugtickets für Kurzstreckenflüge (Punkt-Nr. 108).
21 - Errichtung einer ausbalancierten Marktwirtschaft, die von vier Säulen getragen wird: den Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, der lokalen Wirtschaft und den Vereinen
Zu den Unternehmen zählen die großen privaten und staatlichen Unternehmen sowie die mittelgroßen Unternehmen – jeweils einschließlich der landwirtschaftlichen Betriebe – und die kleinen und Kleinstunternehmen, einschließlich der Start-ups.
Der öffentliche Sektor kümmert sich um das Gemeinwohl (Gesundheit, Aus- und Weiterbildung, Wasserwirtschaft, Luftreinhaltung, Müllentsorgung, Justiz, Sicherheitsfragen, Außenpolitik, allgemeine Verwaltung etc.). Dazu gehören Krankenhäuser, Schulen, Gerichte, Polizei und Finanzverwaltung
Zur lokalen Wirtschaft gehören die sozialen Einrichtungen, die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe, der wohnortnahe Einzelhandel und die Handwerksbetriebe.
Die Vereine umfassen alle sonstigen gemeinnützigen Institutionen.
22 - Unterstützung der Unternehmen indem 3% des BIP in Forschung und Innovation investiert werden
Um in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Republik das 3%-Ziel zu erreichen, übernimmt die Unionsebene der E.R. zwischen 30% und 50% der Ausgaben, auf die sich die Mitgliedstaaten und/oder die Europäische Union geeinigt haben.
23 - Schaffung eines unabhängigen europäischen Fonds für Standortwechsel von Schlüsselunternehmen
Dieser von den Mitgliedstaaten der E.R. und ihren Regionen gespeiste Fonds soll Anteile an europäischen Schlüsselunternehmen erwerben, um sie so in Europa zu verankern und eine Abwanderung in Drittstaaten zu verhindern. Hiermit sollen wichtige bereits bestehende oder potentiell erfolgreiche Wirtschaftszweige vor der Einflussnahme durch fremde Interessen geschützt werden.
Der Fonds soll auch dazu dienen, abgewanderte Wirtschaftszweige wieder in den europäischen Markt zurück zu verlagern.
24 - Harmonisierung der Grundsätze der Unternehmensführung für Großunternehmen in den Bereichen Gleichberechtigung, Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte
Das angestrebte Ziel ist es, bei der Zusammensetzung der Aufsichtsräte großer Unternehmen Mindestanforderungen zu stellen. Sowohl Frauen als auch bezahlte Arbeitnehmer sollen jeweils mindestens zu 50 % im Aufsichtsrat vertreten sein.
25 - Aufbau eines europäischen Internets als Vorreiter im Online-Bereich
26 - Erweiterung der Ausnahmen vom Verbot staatlicher Beihilfen
Staatliche Beihilfen werden von Mitgliedstaaten oder Regionen an Unternehmen gewährt. Hierfür gelten strenge Maßstäbe, um einer exzessiven Subventionierung einzelner Unternehmen zu Lasten anderer vorzubeugen. Zur Stärkung und Entwicklung der lokalen Wirtschaft sollte dieses Ausnahme-Regel-Verhältnis untersucht und nach Möglichkeit gelockert werden.
27 - Einrichtung eines „Erasmus“-Programmes für Unternehmen
Die E.R. fördert den Austausch und Wissenstransfer zwischen Unternehmen, indem der Zugang zu europäischen Messen für KMU erleichtert wird. Auch für multinationale Unternehmen, die sich aus mehreren Mitgliedstaaten der E.R. zusammensetzen, wird der Zugang zu globalen Messen erleichtert.